Zehenstadel - Nutzung

Der vom Prüfeninger Meierhof bzw. von der Prüfeninger Propstei verwaltete Zehentstadel sollte bis 1803 in Klosterbesitz bleiben. Er dürfte in all den Jahren - ab 1617 gerechnet waren es genau 186 - in erster Linie der Aufbewahrung von Getreide gedient haben, das entweder in Eigenwirtschaft gewonnen oder als Naturalienabgabe von zehnt-, zins- und gültpflichtigen Bauern eingenommen wurde.

Im Zuge der im Jahre 1803 durchgeführten Säkularisation des Klosters Prüfening und seiner Besitzungen wurde der Zehentstadel dann vom Staat konfisziert und dem im ehemaligen Propsteigebäude (heute: Neues Rathaus) untergebrachten Land- bzw. Amtsgericht Hemau zugeschlagen. Wie der Kasten daraufhin genutzt wurde, ist nicht bekannt.

Am 10. September 1868 wurde der Getreidespeicher schließlich von der Stadt Hemau käuflich erworben. Er befindet sich auch noch heute in städtischem Besitz. Der Kaufpreis betrug damals übrigens 1200 Gulden. Während der nachfolgenden Jahre und Jahrzehnte wurde der Zehentstadel vor allem an verschiedene Gewerbetreibende vermietet bzw. verpachtet. So ist etwa belegt, dass am 5. März 1908 der Hemauer Bierbrauer Johann Leibl den ersten Boden pachtete, während sich für den zweiten Boden damals keine Interessenten fanden. In den Jahren 1913/14 und 1919 scheiterten dann Bemühungen des TV Hemau, den früheren Getreidespeicher als Turnhalle überlassen zu bekommen. Am 23. Juni 1923 mietete dafür der Glaser Karl Lochner die zwei oberen Böden für 10.000 Reichsmark monatlich, allerdings musste der Mietzins schon am 4. September auf 200.000 Reichsmark erhöht werden. Am 7. September 1931 - um noch weitere Beispiele zu bringen - entsprach der Stadtrat dem Gesuch des Turnvereins Hemau um Überlassung des Zehentstadels.

Gesuch des Turnvereins Hemau um Überlassung des Zehentstadels,
12. Oktober 1919 (Stadtarchiv Hemau, Akten II, Abteilung XXII/A/d, Fach 42, Nr. 19)

Gesuch des Brauereibesitzers Karl Leibl um pachtweise Überlassung des ersten Bodens zur Lagerung von Getreide auf ein Jahr zum Pachtpreis von 20 Reichsmark. Und laut einer auf den 16. September 1943 datierten Entschließung des Bürgermeisters Eugen Hagen wurde zu Kriegsende ein Teil des Gebäudes gegen eine laufende monatliche Miete von 50 Reichsmark an die Stadt München für die Einlagerung von Museumsgut überlassen, weshalb der Zehentstadel damals offensichtlich neu eingedeckt wurde.
Erst Jahre später sah man schließlich die Notwendigkeit, den ehemaligen Getreidespeicher auch für städtische Belange in Anspruch zu nehmen. Ab dem 1. April 1957 sollten hier die Gerätschaften der Stadt verwahrt werden können. Das Mietverhältnis mit dem Schreinermeister Johann Schneider, der bis dahin ein Bretterlager im Gebäude unterhalten hatte, wurde deswegen mit Stadtratsbeschluss vom 3. September 1956 gelöst. In diesem Zusammenhang wurde ferner angeordnet, im Zehentstadel vier Lichtbrennstellen durch den Lichtmeister Kleemann anbringen zu lassen, damit das Gebäude auch in den Wintermonaten für die Arbeiter zugänglich sei und eventuelle Unfälle vermieden würden. Immer wieder ließen die Stadtväter also notwendige Instandsetzungsarbeiten durchführen. Nach einer am 13. Juni 1959 erfolgten Ortsbesichtigung beschlossen sie am 23. Juli dieses Jahres etwa, abermals das Dach erneuern zu lassen. So blieb der Zehentstadel immer benutzbar und in einem mehr oder weniger guten Zustand. Nur deshalb war es möglich, dass Ende der achtziger und Anfang der neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts Pläne reifen konnten, den historischen Getreidespeicher zur Nutzung für öffentliche kulturelle Zwecke grundlegend renovieren zu lassen. Seit der Vorstellung der städtebaulichen Studien für das Areal Zehentstadel mit dem so genannten Multerer-Anwesen durch das Architekturbüro Wild in einer Bauausschusssitzung vom 4. November 1997 nahmen diese Pläne immer konkretere Formen an. Das Endergebnis der nachfolgenden intensiven Bemühungen um eine Sanierung und Revitalisierung des Gebäudes ist seit dem Abschluss der Bauarbeiten im Dezember 2003 eindrucksvoll sichtbar.

Schreiben betreffend Mietzinserhöhung für den Zehentstadel,
4. September 1923 (Stadtarchiv Hemau, Akten II, Abteilung XXII/A/d, Fach 42, Nr. 19)

Notarielle Hauptausfertigung des Kaufvertrags für den Zehentstadel vom 10. September 1868 (Stadtarchiv Hemau, Akten II, Abteilung
XXII/A/d, Fach 42, Nr. 19)