Breitbandversorgung

Das Land Bayern fördert im Rahmen der Breitbandrichtline – BbR – vom 9. Juli 2014 den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen (NGA) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel beantragt und eingesetzt werden können, hat die Gebietskörperschaft gemäß Nr. 5.2 der o.g. Richtlinie im Rahmen einer Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen.

Modul 01: Bestandsaufnahme

Die Stadt Hemau hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte. Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.

Modul 02: Markterkundung

Die Markterkundung wurde gestartet, auf den zentralen Plattformen des Landes Bayern veröffentlicht und endete am 9. März 2018.

Modul 03: Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

Die Stadt Hemau hat ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt und kam dabei zu folgendem Ergebnis:

Modul 04: Auswahlverfahren der Stadt Hemau zur Bestimmung eines Netzbetreibers

Einstufiges Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR): - Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR -

Das Auswahlverfahren wurde aufgrund neuer Losbildung und neuer Fristsetzung neu gestartet. Die Dokumente wurden entsprechend angepasst. (Stand: 16.05.2018)
Auf Bitten eines Anbieters wurde die Frist zur Abgabe der Angebote vom 25.7.2018 auf den 2.8.2018 verschoben. Ansonsten behält das Auswahlverfahren der Stadt Hemau vom 8.5.2018 in allen Punkten seine Gültigkeit.

Modul 05: Ergebnis des Auswahlverfahrens

Die Stadt Hemau gibt mit nachfolgendem Dokument die vorgesehene Auswahlentscheidung zum Breitbandausbau bekannt.

Es ist beabsichtigt, mit der Firma INEXIO Informationstechnologie und Telekommunikation GmbH für Los 2 und der Firma Deutsche Telekom Technik GmbH für die Lose 1, 3 und 4 einen Kooperationsvertrag abzuschließen.

Die Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der Bewilligung der staatlichen Förderung gem. Breitbandrichtlinie.

Modul 06: Zuwendungsbescheid

Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 27. Juni 2019 durch den Bayerischen Staatsminister der Finanzen und für Heimat Herrn Füracker an die Stadt Hemau überreicht.

Modul 07: Kooperationsvertrag

Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Stadt Hemau entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt.

Weiterführende Informationen:

Für Sie zuständig:

Name Telefon Telefax Zimmer
Hofmeister, Dipl. Verw.-Wirt (FH) Franz
Geschäftsleiter
09491/9400-22 09491/9400-24 13