Rechtsbehelfe

Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Widerspruch kann schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Stadt Hemau erhoben werden.

Für die elektronische Einlegung von Widersprüchen bestehen bei der Stadt Hemau folgende Möglichkeiten, mittels

  1. Als “Sicherer Dialog“

    Der „Sichere Dialog" ist ein Service im Bürgerservice-Portal der Stadt Hemau. Hierüber können Sie uns verschlüsselte Nachrichten übermitteln. Voraussetzung hierfür ist eine (kostenfreie) Registrierung im BayernPortal. Durch die Registrierung erhalten Sie Ihr persönliches digitales Bürgerkonto - Ihre BayernID!

    Die BayernID ist Ihre elektronische Identität und Ihr Servicekonto. Sie ist Grundlage für die sichere digitale Kommunikation mit der Verwaltung in Bayern.

    Mit der BayernID melden Sie sich bei staatlichen oder kommunalen Online-Diensten an. Mit Ihrem Einverständnis werden, die im Servicekonto gespeicherten Daten an die Online-Dienste übertragen. Sie ersparen sich so doppelte Eingaben. Wenn Sie Online-Dienste nutzen, können Sie mit dem Postfach Ihrer BayernID Nachrichten von Behörden empfangen.

    - Sicherer Dialog
     
  2. Das "besondere elektronische Behördenpostfach" (beBPo)

    Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Sichere Übermittlungswege sind das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo).

    Eine Übermittlung per einfacher E-Mail ist unzulässig und entfaltet keine Rechtswirkung!

    Sie können aber auch während der üblichen Öffnungszeiten bei dem Sachgebiet, das den Verwaltungsakt erlassen hat, im Landratsamt vorsprechen und Ihren Antrag dort protokollieren lassen.

    Für das Widerspruchsverfahren besteht keine gesetzliche Verpflichtung, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

    Klageerhebung: Nähere Informationen zur Erhebung von Klagen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

    Rechtsgrundlage für den elektronischen Rechtsverkehr ist die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach. Weitere technische Anforderungen an die Übermittlung und Bearbeitung elektronischer Dokumente hat die Bundesregierung bekanntgemacht.