Anlieferung für die Deponien

Wichtige Änderungen für die Anlieferung auf den Deponien der Stadt Hemau

Zum 1. Januar 2024 ist die aktuellste Änderung der Deponieverordnung (DepV) in Kraft getreten. Dabei wird der Vorrang der Verwertung noch mehr in den Vordergrund gestellt. Für die Anlieferer sind deshalb künftig einige Neuerungen zu beachten.

Gesetzesänderung zum 01.01.2024:

Die Stadt Hemau weist darauf hin, dass aufgrund der Änderung der Deponieverordnung zum 01.01.2024 der Vorrang der Verwertung noch mehr in den Vordergrund gestellt wird. So sollen bei Anlieferung auf eine Deponie grundsätzlich vorab die Vorlage der Beprobung sowie die Nachweise, weshalb nicht verwertet/recycelt werden kann eingefordert werden. Der Abfallerzeuger oder sein Beauftragter sind dafür verantwortlich, dass vorrangig die Verwertung erfolgt und dies immer geprüft wird.

Künftige Vorgehensweise:

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 06.02.2024 beschlossen, ab der Öffnung der Deponien (voraussichtlich zum 01.03.2024 - je nach Witterung) nur noch Anlieferungen zuzulassen, bei denen die Anlieferscheine vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind und im Anlieferschein die grundlegende Charakterisierung und der Ausschluss der Verwertbarkeit durch

Verwertungsunternehmen enthalten sind. Bei fehlenden Angaben und  Unterschriften erfolgt eine Ablehnung der Annahme.

Für die Annahme ergeben sich folgende Voraussetzungen: Künftig muss der Abfallentsorger bei der grundlegenden Charakterisierung auch Angaben über das Ergebnis der Prüfung der Verwertbarkeit des Abfalls machen. Diese Prüfung wird vom Abfallerzeuger durchgeführt, nicht vom Deponiebetreiber. Dieser prüft lediglich, ob der Abfallerzeuger Angaben über das Ergebnis seiner Prüfung gemacht hat.

Die Stadt Hemau hat die Anlieferscheine bereits angepasst und bittet um Beachtung bei künftigen Anlieferungen auf die Deponien der Stadt Hemau.

Wichtig: Den Weisungen des Personals der Deponie ist Folge zu leisten. Bei fehlenden bzw. unvollständigen Unterlagen oder unschlüssigen Angaben müssen die Deponiewärter die Annahme verweigern. Bitte vermeiden Sie diesen ungünstigen Umstand.