Feste und Veranstaltungen

Genehmigungspflicht für Vereinsfeste beachten

Auch 2023 finden im Hemauer Gemeindegebiet wieder viele Vereinsfeste und -veranstaltungen wie Rocknächte, Garten- und Dorffeste statt. Damit ausgiebig gefeiert werden kann, sind im Vorfeld einige Dinge zu beachten.

 

Vereinsfeste mit Gaststättenbetrieb benötigen laut Gaststättengesetz eine gaststättenrechtliche Erlaubnis. Die Anträge dafür sind rechtzeitig (d.h. ca. zwei bis drei Wochen, bei Rockmusik-Veranstaltungen mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung) schriftlich bei der Stadtverwaltung, Ordnungsamt, Zimmer 04 einzureichen. Dort sind auch entsprechende Vordrucke erhältlich.

 

Sofern solche Veranstaltungen in Räumen stattfinden, die nicht als Versammlungsstätten genehmigt sind (z.B. Scheunen, Maschinenhallen etc.) und mehr als 200 Besucher erwartet werden, ist die Veranstaltung mindestens acht Wochen vorher zusätzlich auch dem Landratsamt Regensburg, Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Entsprechende Merkblätter und Formulare sind ebenfalls im Ordnungsamt, Zimmer 04 erhältlich.

 

Falls solche Feiern auf städtischen Grundstücken stattfinden, ist die Liegenschaftsverwaltung zu kontaktieren unter 09491/9400-38. Falls der Straßen- oder Plätzebereich betroffen ist oder sogar Straßensperrungen und Parkplatznutzungen notwendig sind, ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig unter 09491/9400-28.

 

Weitere Informationen:

Für Sie zuständig:

Name Telefon Telefax Zimmer
Scheuerer, Lena
Ansprechpartnerin
09491/9400-18 09491/9400-24 01
Ehrl , Andreas
Ansprechpartner
09491/9400-15 09491/9400-60 04