Landkreis Regensburg

Foliensammlung aus der Landwirtschaft 2023

Der Landkreis Regensburg führt zusammen mit dem Bayerischen Bauernverband seit Jahren die landwirtschaftliche Foliensammlung durch. Auch heuer können Sich Landwirtinnen und Landwirte wieder zur landwirtschaftlichen Foliensammlung anmelden. Die Anmeldung ist ausschließlich online möglich.

Ablauf und Organisation

  • Die Anmeldung ist ab 01.04.2023 online möglich.
  • Die Rückantwort der Firma Meindl mit Angabe des geplanten Abholtermins am angegebenen Bereitstellungsort erfolgt zeitnah nach Eingang der Anmeldung.
  • Durchführung der Sammlung vom 19.06.2023 bis zum 07.07.2023

Sammelkriterien

Gesammelt werden:

  • Dicke Folien aus der klassischen Silage (Gras- bzw. Maissilage), besenrein, d. h. frei von jeglichen organischen Anhaftungen und gebündelt
  • Dünne Folien aus der klassischen Silage (Gras- bzw. Maissilage), besenrein, d. h. frei von jeglichen organischen Anhaftungen und gebündelt
  • BigBags aus der Landwirtschaft, vollkommen entleert, frei von Anhaftungen, frei von jeglichen organischen Anhaftungen und gebündelt

Nicht gesammelt werden:

  • Folien und BigBags aus der Bauwirtschaft
  • Kunststoffbindegarn, Hartplastikverpackungsbänder und Pressbänder
  • Styropor
  • Spritzmittelbehälter, Kanister
  • Sonstige Kunststoffabfälle wie Plastikflaschen, Plastiktüten, Kanister usw.
  • Haus- und Sperrmüll sowie sonstige Abfälle wie Holz, Glas, Steine, Metalle usw.

Die zu sammelnden Folien müssen am bekannt gegebenen Abführtag ab 6 Uhr an der Abholstelle bereitliegen. Fahrzeuge und Fußgänger dürfen die die Bereitstellung der Folien nicht behindert oder gefährdet werden.

Das abholende Personal hat die Anweisung, die bereitgestellten Materialien auf Einhaltung der Sammelkriterien zu überprüfen. Nicht nach den Sammelkriterien vorsortierte Fraktionen können ohne enormen zusätzlichen Aufwand nicht der Verwertung zugeführt und müssen deshalb an der Abholstelle zurückgelassen werden. Dies gilt auch für Material, das nicht den Sammelkriterien entspricht, d. h. andere, nicht zugelassene Materialien enthält.

Die Abfallbesitzer haben unverzüglich dafür zu sorgen, dass dieses Material von der Abholstelle entfernt und ordnungsgemäß entsorgt wird.

Rückfragen

Für Rückfragen stehen das Sachgebiet Abfallwirtschaft (Tel. 0941/4009-316) und der Bayerische Bauernverband zur Verfügung.