Auch in der Weihnachtszeit

Genehmigungspflicht für Vereinsfeste beachten.

Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Hemau darauf hin, dass auch in der Weihnachtszeit die obligatorische Genehmigungspflicht für Vereinsfeste gilt.

 

Feste mit Gaststättenbetrieb – etwa Dorfchristkindlmärkte oder andere öffentliche, weihnachtliche Veranstaltungen – benötigen laut Gaststättengesetz eine gaststättenrechtliche Erlaubnis. Die Anträge dafür sind rechtzeitig (d. h. ca. zwei bis drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung) schriftlich bei der Stadtverwaltung, Ordnungsamt, Zimmer 04 einzureichen. Dort sind auch entsprechende Vordrucke erhältlich.

Sofern solche Veranstaltungen in Räumen stattfinden, die nicht als Versammlungsstätten genehmigt sind (z.B. Scheunen, Maschinenhallen etc.) und mehr als 200 Besucher erwartet werden, ist die Veranstaltung mindestens acht Wochen vorher zusätzlich auch dem Landratsamt Regensburg, Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Entsprechende Merkblätter und Formulare sind ebenfalls im Ordnungsamt, Zimmer 04 erhältlich.

Für Sie zuständig:

Name Telefon Telefax Zimmer
Ehrl , Andreas
Ansprechpartner
09491/9400-15 09491/9400-60 04
Scheuerer, Lena
Ansprechpartnerin
09491/9400-18 09491/9400-24 01