Reisepass

Da bei der Beantragung des Reisepasses Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig ist und eine Identitätsprüfung vorgenommen wird, müssen Sie persönlich in der Meldestelle erscheinen. Für Kinder unter 18 Jahren müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes (bzw. einer Bescheinigung des Jugendamtes) nachzuweisen.

Bei Abholung des Ausweises können Sie sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Beachten Sie, dass Sie bei der Abholung des neuen Reisepasses Ihren alten Pass vorlegen müssen, der dann von der Ausgabestelle eingezogen wird.

Die Gültigkeit eines Reisepasses für Personen bis zum 24. Lebensjahr beträgt 6 Jahre, für Personen über 24 Jahren 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.

Für die Ausstellung des Reisepasses benötigen sie folgende Unterlagen:

  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Ihren alten, ggf. ungültigen Reisepass bzw. ihren Reisepass, Kinderausweis oder ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenenausweis falls noch kein Nachweis über Ihre deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt, ggf. Ihre Einbürgerungsurkunde
  • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde sowie Heiratsurkunde, falls dem Personal noch keine Unterlagen vorliegen

Die Bearbeitungsdauer beläuft sich auf ca. 4-5 Wochen, da die Pässe von der Bundesdruckerei gedruckt werden müssen. Wohnortänderungen werden sofort eingetragen.

Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Reisepasses beträgt bei Personen bis zum 24. Lebensjahr 37,50 €, für Personen über 24 Jahren 70,00 €.