Personalausweis, vorläufiger Personalausweis

Da bei der Beantragung des Personalausweises Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig ist und eine Identitätsprüfung vorgenommen wird, müssen Sie persönlich in der Meldestelle erscheinen. Für Kinder unter 16 Jahren müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes (bzw. einer Bescheinigung des Jugendamtes) nachzuweisen.

Bei Abholung des Ausweises können Sie sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Beachten Sie, dass Sie bei der Abholung des neuen Personalausweises Ihren alten Ausweis vorlegen müssen, der dann von der Ausgabestelle eingezogen wird.

Die Gültigkeit eines Personalausweises für Personen bis zum 24. Lebensjahr beträgt 6 Jahre, für Personen über 24 Jahren 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.

Für die Ausstellung des Personalausweises benötigen sie folgende Unterlagen:

  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Ihren alten, ggf. ungültigen Personalausweis bzw. ihren Reisepass, Kinderausweis oder ihre Spätaussiedlerbescheinigung bzw. den Bundesvertriebenenausweis falls noch kein Nachweis über Ihre deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt, ggf. Ihre Einbürgerungsurkunde
  • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde sowie Heiratsurkunde, falls dem Passamt noch keine Unterlagen vorliegen

Die Bearbeitungsdauer beläuft sich auf ca. 3-4 Wochen, da die Ausweise von der Bundesdruckerei gedruckt werden müssen. Wohnortänderungen werden sofort eingetragen.

Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Personalausweises beträgt bei Personen bis zum 24. Lebensjahr 22,80 €, für Personen über 24 Jahren 37,00 €.  Wenn Sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, erhalten Sie den Ausweis kostenlos. Denken sie in diesem Fall daran, einen Nachweis des Sozialamtes vorzulegen. Eine Wohnortsänderung im Ausweis ist ebenfalls gebührenfrei.