Vereinsförderungsanträge und Richtlinien

Die Stadt Hemau fördert durch Gewährung von Zuschüssen die Arbeit der örtlichen Vereine und Organisationen auf sportlichem, kulturellem und gemeinnützigem Gebiet. Mit dieser Förderung will die Stadt Hemau die Arbeit in den Vereinen, insbesondere aber die Jugendarbeit, unterstützen.

Dabei wird von den Vereinen auch erwartet, dass sie durch ihr Wirken einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung und Entwicklung des kulturellen, gemeinschaftlichen Lebens leisten, ihren Vereinsbetrieb wirtschaftlich führen und auch untereinander sinnvoll und kooperativ zusammenarbeiten. Darüber hinaus wird von den Vereinen und Organisationen verlangt, dass sie bei Veranstaltungen der Gemeinde im Regelfall kostenlos und bereitwillig mitwirken.

Reine Gesellschaftsvereine, die nur der Unterhaltung dienen und keinem Dachverband angeschlossen sind, werden von der Förderung ausgeschlossen. Weiteres entnehmen Sie bitte den Vereinsförderrichtlinien der Stadt Hemau. Eine Förderung wird nur auf Antrag bewilligt. Dieser muss bis 31. Oktober eines jeden Jahres bei der Stadt Hemau vorliegen (Ausschlussfrist).