Sterbefallanzeige

Sterbefälle müssen spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt (dies ist das Standesamt des Sterbeortes) angezeigt werden.
B
ei Sterbefällen in Krankenhäusern erfolgt die Anzeige durch das Krankenhaus.

Bei Haussterbefällen erfolgt die Anzeige durch Angehörige oder durch ein Bestattungsunternehmen. Bei nicht natürlichen Sterbefällen (z. B. Unfall) erfolgt die Anzeige durch die Polizei.

Bei der Sterbefallanzeige sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt)
  • bei Ledigen eine Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten eine Geburts- und eine Ehe-/ Heiratsurkunde
  • ist der Verstorbene verwitwet, ist auch eine Sterbeurkunde des Ehegatten erforderlich
  • Angaben über Kinder, Verfügung von Todes wegen, Nachlass, Auskunftspersonen

Nur das Standesamt, bei dem der Tod beurkundet wurde, kann die Sterbeurkunde ausstellen.
Die Sterbeurkunde enthält Angaben darüber, wann und wo ein Mensch verstorben ist und gibt Auskunft über den Familienstand des Verstorbenen.
Sie kann grundsätzlich nur vom Ehegatten, von den Eltern, Großeltern, Kindern oder Enkelkindern des Verstorbenen beantragt werden