Personenstandsurkunde

Das Standesamt Hemau erstellt Urkunden und beglaubigte Abschriften aus dem Personenstandsregister, wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall) in Hemau beurkundet wurde und die gesetzlichen Fristen für die Führung der Personenstandsregister noch nicht abgelaufen sind.

Die Fristen für die Fortführung der Personenstandsregister betragen:

• Geburtenregister: 110 Jahre
• Eheregister: 80 Jahre
• Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
• Sterberegister: 30 Jahre

Wenn Sie Nachweise aus älteren Personenstandsbüchern benötigen, können vom Standesamt auch beglaubigte Archivauskünfte ausgestellt werden.

Personenstandsurkunden sind in folgenden Formaten erhältlich:

• Standard (deutschsprachig) DIN A4
• mehrsprachig DIN A4
(deutsch, englisch, französisch, italienisch, niederländisch, polnisch, serbisch/kroatisch, spanisch, portugiesisch, türkisch)
• Stammbuchformat DIN A5
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Erforderliche Unterlagen

Bei Selbstabholung:

• Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
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Wichtige Hinweise

Antragsberechtigte Personen

Personenstandsurkunden dürfen auf Antrag nur den Personen erteilt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen, dazu gehören auch sonstige Verwandte in der Seitenlinie (Onkel, Tante, Nichte, Neffe) haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Bei Erbschaftsangelegenheiten bedeutet das zum Beispiel die Vorlage eines Schreibens des Nachlassgerichts.

Geschwister eines Kindes oder eines Verstorbenen erhalten eine Personenstandsurkunde aus dem Geburtenregister oder aus dem Sterberegister, wenn sie ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Antragsbefugt sind Personen ab dem 16. Lebensjahr.

Antragsform

Personenstandsurkunden erhalten Sie durch persönliche Vorsprache beim Standesamt innerhalb unserer Öffnungszeiten.
Sie können eine Personenstandsurkunde auch über unser
>> Bürgerserviceportal... oder per Brief, Fax oder E-Mail beantragen.
Um ein schnelles Auffinden des jeweiligen Registereintrags zu gewährleisten, bitten wir Sie, die persönlichen Angaben der betreffenden Person (Vornamen und Familienname, Geburtsdatum, Tag der Eheschließung, Sterbedatum) möglichst genau anzugeben.

Zahlung und Postweg

Bei persönlicher Abholung ist die Gebühr für die Urkunde in bar oder per Kartenzahlung zu entrichten. Urkunden die über  Bürgerserviceportal beantragt werden sind direkt über ein ePay-System zu bezahlen. Personenstandsurkunden die per Brief, Fax oder Email beantragt werden, werden nur gegen Vorkasse erteilt.
Unter Berücksichtigung von Postwegen und Banklaufzeiten erhalten Sie Ihre bestellte Personenstandsurkunde im Regelfall nach ein bis zwei Wochen. Die Beantragung über einen privaten Bestellservice im Internet kann den Erhalt Ihrer Urkunde weiter verzögern.
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Gebühren
​​• 12,00 €
für jede Personenstandsurkunde/beglaubigte Ablichtung aus dem Personenstandsregister