Baulandverkauf (Baugebiete)

Die Stadt hat in Hemau, aber auch in umliegenden Ortsteilen, Baugebiet für Wohnbebauung ausgewiesen. Die noch zu Verfügung stehenden Grundstücke sind aus dem Lageplan der jeweiligen Baugebiete ersichtlich. 

Familienförderprogramm der Stadt Hemau

Der/Die Erwerber eines städtischen Grundstückes, das für Wohnbebauung vorgesehen ist oder als Alternative für ein bestimmtes Baugebiet, erhält je Kind, das zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht älter als 6 Jahre ist, einen Förderbetrag von 2.000 €. Für Kinder, die innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb geboren werden, wird ebenfalls ein Förderbetrag von 2.000 € gewährt.
Der Förderbetrag ist zurückzuzahlen, wenn das Grundstück nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Bauverpflichtung bebaut oder das Grundstück verkauft wird. Der Zuschuss ist auch zurückzuzahlen, wenn das errichtete Wohnhaus nicht mindestens 3 Jahre mit Hauptwohnsitz bewohnt wird.
Der Zuschuss kann nur für ein Grundstück in Anspruch genommen werden.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises und Eigentumsübertragung sowie vorbehaltlich ausreichender Mittel. Stichtag ist das Datum des Kaufvertrages.
Das Förderprogramm beginnt ab 01.10.2006 und wird auf Antrag gewährt.