Erinnerung an Waldbesitzer

Lichtraumprofil freischneiden

Eigentümer von Waldgrundstücken nahe öffentlicher Verkehrsflächen sollten insbesondere während der Winterdienstsaison darauf achten, dass keine Äste in den öffentlichen Raum hineinragen. Um Beschädigungen größerer Fahrzeuge zu vermeiden und die Arbeit des Winterdienstes nicht zu beeinträchtigen, ist der lichte Raum über der Fahrbahn – das sogenannte Lichtraumprofil – bis zu einer Höhe von 4,50 Meter freizuhalten.

Vor allem im Winter nach starken Schneefällen, aber auch sonst nach Starkregen oder Stürmen sind Grundstücke zu überprüfen und erforderliche Rückschnitte umgehend durchzuführen.

Für Sie zuständig:

Name Telefon Telefax Zimmer
Malik, Luise
Ansprechpartnerin
09491/9400-31 09491/9400-75 21