Schöffenwahl 2023

Personen für Schöffendienst gesucht.

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet. Aus diesen wird ein beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeter Schöffenwahlausschuss eine Auswahl treffen.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Interessentinnen und Interessenten können sich selbst für das Amt des Schöffen bewerben. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen sind auszugsweise an der Amtstafel der Stadt Hemau und den Gemeindetafeln sowie auf der digitalen Amtstafel der städtischen Website zu finden.

Vorschläge können bis zum 06. März 2023 schriftlich gerichtet werden an oder persönlich abgegeben werden bei: Stadtverwaltung Hemau, Propsteigaßl 2, 93155 Hemau, 1. Stock Zimmer-Nr. 13, Geschäftsleitung.

Für Sie zuständig:

Name Telefon Telefax Zimmer
Hofmeister, Dipl. Verw.-Wirt (FH) Franz
Geschäftsleiter
09491/9400-22 09491/9400-24 13