Landkreis Regensburg

Schulbedarf für 2022/23 kann jetzt beantragt werden.

Um Kindern von gering verdienenden oder arbeitslosen Eltern uneingeschränkt die Teilnahme am sozialen oder kulturellen Leben zu ermöglichen, wurde im Jahre 2011 das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket von der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Es beinhaltet Leistungen, die nicht durch den Regelbedarf gedeckt werden. Dazu zählt auch die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, also Zubehör wie Schultasche, Federmäppchen, Hefte und ähnliches. 

 

Wer kann eine Förderung für den Schulbedarf erhalten?

Anspruchsberechtigt sind Eltern von Schülerinnen und Schülern, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zu einer der folgenden Gruppen gehören: Bezieher von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Bezieher von Sozialhilfe, Bezieher von Asylbewerberleistungen, Berechtigte von Kinderzuschlag sowie Wohngeldberechtigte. 

Wer muss einen Antrag stellen?

Wohngeldberechtigte und Berechtigte von Kinderzuschlag müssen einen entsprechenden Antrag stellen, um die Leistung für Schulbedarf zu erhalten. Der entsprechende Grundantrag ist auf der Homepage des Landkreises Regensburg hinterlegt unter www.landkreis-regensburg.de, Bürgerservice, Soziales, Bildung-Teilhabe, Formulare.

Welche Unterlagen müssen mit dem Antrag abgegeben werden?

Benötigt wird zusätzlich der Bescheid über den Bezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld zum Stichtag 1. August 2022. Für Erstklässler und Schülerinnen und Schüler über 15 Jahren muss zudem eine Schulbescheinigung vorgelegt werden. Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bekommen die Kosten für den Schulbedarf automatisch durch das Jobcenter beziehungsweise durch das Sozialamt des Landkreises ausbezahlt. Für Schulanfänger und Schülerinnen und Schüler über 15 Jahren müssen allerdings auch sie eine Schulbescheinigung abgeben.

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert wird ein Schulbedarf pauschal in Höhe von bis zu 156 Euro. Davon werden 104 Euro am Schuljahresbeginn und 52 Euro zum zweiten Halbjahr ausbezahlt.

 

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Landratsamt und Jobcenter gerne zur Verfügung:

Kontakt Landratsamt: E-Mail: btl@lra-regensburg.de; Telefon 0941 4009-224, -251 oder -645

Kontakt Jobcenter: E-Mail: Jobcenter-LK-Regensburg@jobcenter-ge.de; Telefon 0941 89936-222