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Hundesteuer für das Jahr 2023

Die Hundesteuer für das Jahr 2023 ist zum 1. April fällig. Ist gegenüber dem Kalenderjahr 2022 keine Änderung eingetreten, so wird auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2023 verzichtet.

Für Sie zuständig:

Name Telefon Telefax Zimmer
Dinnes, Silvia
Ansprechpartnerin
09491/9400-40 09491/9400-75 24